Antrag: 8 Ortsteile. Eine Gemeinde. Ein Wahlbereich.
Antrag der FDP im Gemeinderat Stuhr
Die Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Gemeinde Stuhr stellt den Antrag, die Wahlbereiche 1 und 2 bei den Kommunalwahlen zusammenzulegen 🗳️
Warum?
Seit 1974 werden alle Bürgerinnen und Bürher von einem gemeinsamen Gemeinderat vertreten. Eine Aufteilung in zwei Wahlbereiche passt nicht mehr in die heutige Zeit.
Alle Ratsmitglieder entscheiden über die Zukunft der gesamten Gemeinde – daher sollten alle Wählerinnen und Wähler die volle Auswahl ihrer potenziellen Stimmen im Rat haben.
Weniger Verwaltungsaufwand und effizientere Wahlen.
Gegenargument „Bürgernähe“ haltlos
Ratsmitglieder vertreten nicht nur ihren jeweiligen Wahlbereich, sondern die Belange der gesamten Gemeinde Stuhr. Ihre Verantwortung bezieht alle Bürgerinnen und Bürger ein, unabhängig von der geografischen Zuordnung. Bürgernähe endet nicht vor der eigenen Haustür, sondern sie beginnt dort und erstreckt sich über das ganze Gemeindegebiet. Sie wird nicht durch die künstliche Aufteilung in kleinere Wahlbereiche geschaffen, sondern durch das Engagement der Ratsmitglieder, die für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stuhr eintreten.
50 Jahre „Gemeinsam sind wir Stuhr“!
Im 50. Jubiläumsjahr der Gemeinde Stuhr ist es Zeit für mehr Einheit – auch bei den Kommunalwahlen!
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Der gesamte Antrag:
Die Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Gemeinde Stuhr stellt folgenden Antrag zur Beratung im Ausschuss für Verkehr, Ordnung und Sicherheit sowie im Rat:
Antrag
Der Rat möge die Zusammenlegung der Wahlbereiche 1 und 2 der Gemeinde Stuhr bei Kommunalwahlen zu einem gemeinsamen Wahlbereich beschließen.
Begründung
Die FDP-Fraktion hat bereits am 29.06.2020 denselben Antrag gestellt. Damals fand dieser keine Mehrheit im Rat. An der Notwendigkeit einer Zusammenlegung hält unsere Fraktion nach wie vor fest. Auch die Begründung des damaligen Antrages hat weiterhin Bestand:
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Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stuhr werden von einem gemeinsamen Gemeinderat vertreten. Eine Aufteilung in zwei Wahlbereiche wird diesem Anspruch nicht gerecht.
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Es bleibt schwer vermittelbar, nur die eingeschränkte Wahl an Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, müssen doch die potenziellen Mitglieder des Rates Entscheidungen mit Tragweite für alle Stuhrerinnen und Stuhrer treffen.
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Der Verwaltungsaufwand bei der Gemeindewahl wird wesentlich verringert, Ressourcen werden gespart.
Das damals in der Diskussion aufgeworfene Argument, zwei Wahlbereiche würden mehr „Bürgernähe“ bedeuten, greift zu kurz und ist daher noch immer haltlos. Ratsmitglieder vertreten nicht nur ihren jeweiligen Wahlbereich, sondern die Belange der gesamten Gemeinde Stuhr. Ihre Verantwortung bezieht alle Bürgerinnen und Bürger ein, unabhängig von der geografischen Zuordnung.
Bürgernähe endet nicht vor der eigenen Haustür, sondern sie beginnt dort und erstreckt sich über das ganze Gemeindegebiet. Sie wird nicht durch die künstliche Aufteilung in kleinere Wahlbereiche geschaffen, sondern durch das Engagement der Ratsmitglieder, die für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stuhr eintreten.
Seit 1974 werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stuhr von einem gemeinsamen Gemeinderat vertreten. Jetzt im Jubiläumsjahr der Gemeinde Stuhr, in dem in allen acht Ortsteilen der Gemeinde 50 Jahre „Gemeinsam sind wir Stuhr“ gefeiert wird, ist es an der Zeit, diese Einheit der Gemeinde auch bei den Kommunalwahlen in der Zusammenlegung der Wahlbereiche herbeizuführen.