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Ermöglichen, was ohne Risiko möglich ist

FDP stellt Antrag zu Individual-- und Familiensport

Gemeinde Stuhr

Herrn Bürgermeister Korte

Rathaus

Blockener Str. 6

28816 Stuhr



Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Gemeinde Stuhr stellt folgenden Antrag zur

Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Carapinha Hesse

Vorsitzender



Antrag

Die Verwaltung möge die Öffnung ihrer Sportanlagen für bestimmte Bewegungs- und

Sportangebote prüfen. Unter Beachtung der aktuell gültigen Verordnung zum Schutz von

Neuinfektionen mit dem Corona-Virus des Landes Niedersachsen legt die Verwaltung eine

entsprechende Öffnungsperspektive dar.



Begründung:

Seit ziemlich genau einem Jahr beherrscht das Corona-Virus unseren Alltag. Das

gesellschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Leben wurde in den letzten zwölf Monaten

immer wieder heruntergefahren. Lockerungen waren bisher nur von kurzfristiger Dauer.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Distanz zu wahren, um die Ausbreitung der

Covid-19-Erkrankung einzudämmen sowie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu

schützen.

In der Folge hat die Gemeindeverwaltung, aufgrund der Verordnung zum Schutz von

Neuinfektionen mit dem Corona-Virus des Landes Niedersachsen, seit dem 02.11.2020

abermals alle Sporthallen sowie sämtliche Außensportanlagen der Gemeinde Stuhr für den

Vereinssport ausnahmslos gesperrt. Dies bedeutet für die Sportvereine in der Gemeinde, die

in oder auf gemeindeeigenen Anlagen der sportlichen Betätigung nachgehen, dass sie ihren

Vereinsportbetrieb komplett einstellen mussten. Training und die Ausübung von Sport ist für

diese Vereine seitdem nicht mehr möglich. Dies ist nicht nur für die Sportvereine eine

belastende Situation.

Derweil gibt es entwickelte Bewegungsangebote, wie z.B. im Bereich Eltern-Kind-Turnen,

die konform mit der Corona-Verordnung Niedersachsens gehen. So berichtete der

Niedersächsische Turnerbund jüngst vom Programm „Bewegungsland light“. Hierbei kann

eine Familie oder ein Haushalt die Einrichtungen, wie Gymnastikhallen, mit Aufbauten einer

Bewegungslandschaft nutzen. Eine Person der Übungsleitung fungiert hierbei lediglich als

Aufsicht und greift dabei nicht durch enge Nähe oder Körperkontakt in die

Bewegungsübungen ein. Nach der zeitlich begrenzten Übungseinheit werden die

Gerätschaften desinfiziert und stehen für die nächste Familie zur Verfügung.

Unserer Meinung nach erfüllen Angebote, wie das oben beschriebene, und in Verbindung

eines aufgestellten Hygienekonzeptes, die Voraussetzungen für zulässigen Individualsport, da

sie mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Zudem werden auch die

Bestimmungen zu Zusammenkünften berücksichtigt, da sich ein Haushalt mit maximal einer,

nicht dem Haushalt dazugehörenden Person (= Übungsleitung), trifft.

Wie bitten daher um Prüfung, ob die Sportanlagen der Gemeinde Stuhr für Angebote der oben

beschriebenen Art sowie für weitere Angebote unter Ausnutzung bzw. Auslotung der gültigen

Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung geöffnet werden können. Es wird der

Verwaltung anheimgestellt, zur Öffnung der Sportanlagen ggf. entsprechende

Voraussetzungen zu formulieren.