Ermöglichen, was ohne Risiko möglich ist

Gemeinde Stuhr
Herrn Bürgermeister Korte
Rathaus
Blockener Str. 6
28816 Stuhr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der Freien Demokraten im Rat der Gemeinde Stuhr stellt folgenden Antrag zur
Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Carapinha Hesse
Vorsitzender
Antrag
Die Verwaltung möge die Öffnung ihrer Sportanlagen für bestimmte Bewegungs- und
Sportangebote prüfen. Unter Beachtung der aktuell gültigen Verordnung zum Schutz von
Neuinfektionen mit dem Corona-Virus des Landes Niedersachsen legt die Verwaltung eine
entsprechende Öffnungsperspektive dar.
Begründung:
Seit ziemlich genau einem Jahr beherrscht das Corona-Virus unseren Alltag. Das
gesellschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Leben wurde in den letzten zwölf Monaten
immer wieder heruntergefahren. Lockerungen waren bisher nur von kurzfristiger Dauer.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Distanz zu wahren, um die Ausbreitung der
Covid-19-Erkrankung einzudämmen sowie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu
schützen.
In der Folge hat die Gemeindeverwaltung, aufgrund der Verordnung zum Schutz von
Neuinfektionen mit dem Corona-Virus des Landes Niedersachsen, seit dem 02.11.2020
abermals alle Sporthallen sowie sämtliche Außensportanlagen der Gemeinde Stuhr für den
Vereinssport ausnahmslos gesperrt. Dies bedeutet für die Sportvereine in der Gemeinde, die
in oder auf gemeindeeigenen Anlagen der sportlichen Betätigung nachgehen, dass sie ihren
Vereinsportbetrieb komplett einstellen mussten. Training und die Ausübung von Sport ist für
diese Vereine seitdem nicht mehr möglich. Dies ist nicht nur für die Sportvereine eine
belastende Situation.
Derweil gibt es entwickelte Bewegungsangebote, wie z.B. im Bereich Eltern-Kind-Turnen,
die konform mit der Corona-Verordnung Niedersachsens gehen. So berichtete der
Niedersächsische Turnerbund jüngst vom Programm „Bewegungsland light“. Hierbei kann
eine Familie oder ein Haushalt die Einrichtungen, wie Gymnastikhallen, mit Aufbauten einer
Bewegungslandschaft nutzen. Eine Person der Übungsleitung fungiert hierbei lediglich als
Aufsicht und greift dabei nicht durch enge Nähe oder Körperkontakt in die
Bewegungsübungen ein. Nach der zeitlich begrenzten Übungseinheit werden die
Gerätschaften desinfiziert und stehen für die nächste Familie zur Verfügung.
Unserer Meinung nach erfüllen Angebote, wie das oben beschriebene, und in Verbindung
eines aufgestellten Hygienekonzeptes, die Voraussetzungen für zulässigen Individualsport, da
sie mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Zudem werden auch die
Bestimmungen zu Zusammenkünften berücksichtigt, da sich ein Haushalt mit maximal einer,
nicht dem Haushalt dazugehörenden Person (= Übungsleitung), trifft.
Wie bitten daher um Prüfung, ob die Sportanlagen der Gemeinde Stuhr für Angebote der oben
beschriebenen Art sowie für weitere Angebote unter Ausnutzung bzw. Auslotung der gültigen
Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung geöffnet werden können. Es wird der
Verwaltung anheimgestellt, zur Öffnung der Sportanlagen ggf. entsprechende
Voraussetzungen zu formulieren.