FDP-Ratsfraktion stellt Anfrage zur geplanten LED-Umstellung


Gemeinde Stuhr
Erster Gemeinderat
Herrn Ulrich Richter
Rathaus
Blockener Str. 6
28816 Stuhr
14.01.2020
Anfrage
Sehr geehrter Herr Richter,
für die Beratung zum Thema Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen bitten wir
um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sollen die vorhandenen Lampensysteme, deren Licht größtenteils eine breite Streuung
aufweist, lediglich mit neuen LED-Leuchtmittel versehen werden? Wenn ja, um welches
Leuchtmittel (z.B. Fabrikat, Technische Details) handelt es sich im Konkreten?
2. Inwiefern wird bei der Umstellung berücksichtigt werden, eine möglichst geringe
Streubreite bzw. Abstrahlung des Lichtes zu gewährleisten?
2.1. Ist vorgesehen, durch Korrosion beschädigte, abgängige Lampenmasten vollständig
auszutauschen und diese durch niedrigere Lampenmasten zu ersetzen?
2.2. Wird eine ziel- und punktgenaue Steuerung des Lichtes erfolgen? Wie stellt sich die
Steuerung bzw. Abstrahlcharakteristik der eingesetzten Lampen bzw. Leuchtmittel im
Konkreten dar?
2.3. Ist davon auszugehen, dass nach Umstellung der Straßenbeleuchtung, Licht im
wesentlichen Maße in Privatbereiche einfällt?
3.Welche Charakteristika werden die eingesetzten LED-Leuchtmittel im Bezug auf ihren
Blaulichtanteil aufweisen?
4.3.1. Ist beabsichtigt, Leuchtmittel einzusetzen, die hochfrequentierte bzw. -temperierte,
mit einem hohen Blaulichtanteil behaftete und daher gesundheitsbedenkliche
Lichtstrahlen filtern (z.B. durch gelb-orange eingefärbten Glaskörper)?
3.2. Wenn nein, wie wird die Lichtstrahlung auf andere Weise gefiltert bzw. wie wird eine
Vermeidung von hochtemperiertem bzw. -frequentiertem Blaulicht gewährleistet?
Liegt ein Konzept vor, das beinhaltet, mit der Umrüstung dort zu beginnen, wo die
größten Gefahrenpunkte zu sichern sind oder wo die ältesten Systeme erneuert werden
müssten?
5.Ist es konzeptionell vorgesehen, sollte eine über die Nachtstunden dauerhafte, wenn auch
gedimmte, Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung angestrebt werden, Straßen und Wege
hiervon auszunehmen, in denen eine dauerhafte Schaltung der Straßenbeleuchtung als
nicht notwendig oder bedenklich (aufgrund einer besonderen Nähe zu
Privatgrundstücken) erachtet wird?
Anmerkung:
Uns ist bisher nicht in Gänze bekannt, welche Änderungssubstanz der Umrüstungsauftrag
beinhalten soll.
Bisherige gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen und Kommunen
deuten darauf hin, dass eine Umrüstung auf LED-Technik im öffentlichen Raum in sensible
Bereiche privater Interessen eindringen kann, sodass bei der Umsetzung ein besonderes
Augenmerk hierauf zu legen ist (vgl. bspw. VG München, Urteil v. 28.11.2018 – M 19 K
17.4863).
Private Bereiche, wie Grundstücke und Wohnungen, sind nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, vgl. § 906) vor
Abstrahlcharakteristika von Lichtimmissionen in besonderer Weise geschützt. Es sollte daher
für die Gemeinde Stuhr und ihre Verwaltung bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung von
eigenem Interesse sein, eine Standort- und bedarfsgerechte und somit rechtssichere
Umsetzung anzustreben.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass, nach einhelliger Meinung von Umweltverbänden und
wie wissenschaftliche Studien nahelegen, kaltweißes LED-Licht, also mit einem hohen Anteil
von blauem Licht im Weißlicht-Spektrum, Einfluss auf die Fauna hat und ökologische
Schäden verursachen kann. Insbesondere werden nachtaktiven Lebewesen, wie Insekten,
durch das LED- Licht im beschriebenen Spektrum nachhaltig und nachteilig beeinflusst.
Unbestritten ist, dass eine Reduzierung der Lichtmenge Stromkosten senkt und ein sinnvoller
Beitrag zum Klimaschutz ist.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion
Alexander Carapinha Hesse
Vorsitzender