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FDP-Ratsfraktion stellt Anfrage zur geplanten LED-Umstellung

Die Fraktion der Freien Demokraten hat eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung zur geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Stuhr auf LED-Lampen gestellt.

Gemeinde Stuhr

Erster Gemeinderat

Herrn Ulrich Richter

Rathaus

Blockener Str. 6

28816 Stuhr

14.01.2020

Anfrage

Sehr geehrter Herr Richter,

für die Beratung zum Thema Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen bitten wir

um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sollen die vorhandenen Lampensysteme, deren Licht größtenteils eine breite Streuung

aufweist, lediglich mit neuen LED-Leuchtmittel versehen werden? Wenn ja, um welches

Leuchtmittel (z.B. Fabrikat, Technische Details) handelt es sich im Konkreten?

2. Inwiefern wird bei der Umstellung berücksichtigt werden, eine möglichst geringe

Streubreite bzw. Abstrahlung des Lichtes zu gewährleisten?

2.1. Ist vorgesehen, durch Korrosion beschädigte, abgängige Lampenmasten vollständig

auszutauschen und diese durch niedrigere Lampenmasten zu ersetzen?

2.2. Wird eine ziel- und punktgenaue Steuerung des Lichtes erfolgen? Wie stellt sich die

Steuerung bzw. Abstrahlcharakteristik der eingesetzten Lampen bzw. Leuchtmittel im

Konkreten dar?

2.3. Ist davon auszugehen, dass nach Umstellung der Straßenbeleuchtung, Licht im

wesentlichen Maße in Privatbereiche einfällt?

3.Welche Charakteristika werden die eingesetzten LED-Leuchtmittel im Bezug auf ihren

Blaulichtanteil aufweisen?

4.3.1. Ist beabsichtigt, Leuchtmittel einzusetzen, die hochfrequentierte bzw. -temperierte,

mit einem hohen Blaulichtanteil behaftete und daher gesundheitsbedenkliche

Lichtstrahlen filtern (z.B. durch gelb-orange eingefärbten Glaskörper)?

3.2. Wenn nein, wie wird die Lichtstrahlung auf andere Weise gefiltert bzw. wie wird eine

Vermeidung von hochtemperiertem bzw. -frequentiertem Blaulicht gewährleistet?

Liegt ein Konzept vor, das beinhaltet, mit der Umrüstung dort zu beginnen, wo die

größten Gefahrenpunkte zu sichern sind oder wo die ältesten Systeme erneuert werden

müssten?

5.Ist es konzeptionell vorgesehen, sollte eine über die Nachtstunden dauerhafte, wenn auch

gedimmte, Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung angestrebt werden, Straßen und Wege

hiervon auszunehmen, in denen eine dauerhafte Schaltung der Straßenbeleuchtung als

nicht notwendig oder bedenklich (aufgrund einer besonderen Nähe zu

Privatgrundstücken) erachtet wird?

Anmerkung:

Uns ist bisher nicht in Gänze bekannt, welche Änderungssubstanz der Umrüstungsauftrag

beinhalten soll.

Bisherige gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen und Kommunen

deuten darauf hin, dass eine Umrüstung auf LED-Technik im öffentlichen Raum in sensible

Bereiche privater Interessen eindringen kann, sodass bei der Umsetzung ein besonderes

Augenmerk hierauf zu legen ist (vgl. bspw. VG München, Urteil v. 28.11.2018 – M 19 K

17.4863).

Private Bereiche, wie Grundstücke und Wohnungen, sind nach dem Bundes-

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, vgl. § 906) vor

Abstrahlcharakteristika von Lichtimmissionen in besonderer Weise geschützt. Es sollte daher

für die Gemeinde Stuhr und ihre Verwaltung bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung von

eigenem Interesse sein, eine Standort- und bedarfsgerechte und somit rechtssichere

Umsetzung anzustreben.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass, nach einhelliger Meinung von Umweltverbänden und

wie wissenschaftliche Studien nahelegen, kaltweißes LED-Licht, also mit einem hohen Anteil

von blauem Licht im Weißlicht-Spektrum, Einfluss auf die Fauna hat und ökologische

Schäden verursachen kann. Insbesondere werden nachtaktiven Lebewesen, wie Insekten,

durch das LED- Licht im beschriebenen Spektrum nachhaltig und nachteilig beeinflusst.

Unbestritten ist, dass eine Reduzierung der Lichtmenge Stromkosten senkt und ein sinnvoller

Beitrag zum Klimaschutz ist.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion

Alexander Carapinha Hesse

Vorsitzender