Schon jetzt kann nicht jeder Wunsch der Parteien sofort umgesetzt werden. Die Verwaltung soll deshalb mit der Erstellung einer Auflistung von geplanten Investitionen beauftragt werden. Anhand dieser Liste soll eine Investitionsplanung für die nächsten 2 Jahre beschlossen werden. Neue ausgabenwirksame Anträge sind entsprechend ihrer Wichtig- oder Dringlichkeit einzusortieren.